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EINSCHREIBEN Zürich, den 30.11.01
Strafanzeige v. 21.10.01 gegen Gerhard Lips u.a. wegen Begünstigung etc. (BAZ Varia 885/01) Sehr geehrter Herr Dr. Müller mit Schreiben vom 29.10. wiesen Sie die BAZ an, eine Prüfung der Anhandnahme sowie allenfalls eine Untersuchung betreffend obiger Anzeige durchzuführen (108799.WEI/MU/GK/eb). Mit Schreiben vom 9.11. erhielt ich innert erfreulich kurzer Zeit Nachricht über die inzwischen erfolgte Prüfung. Leider erwecken jedoch die darin aufgeführten Resultate den dringenden Verdacht, die Prüfung sei durchgängig nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden, streckenweise stellt sich m.E. sogar die Frage nach der Unvoreingenommenheit der prüfenden Instanz.
Von "zugelassenen Ersatzwaffen" höre
ich in diesem Zusammenhang das 1. Mal, bin jedoch immer gern bereit dazuzulernen.
Stahlruten gehören aber auf alle Fälle laut Pressestelle Stadtpolizei
nicht zur legalen Bewaffnung laut Dienstreglement, der Einsatz am 1. Mai
sei "unerlaubt" erfolgt. Dass nun das Waffengesetz einen Freibrief für
Polizeibeamte darstellen soll, sich privat à discrétion
mit illegalen Waffen einzudecken und diese ohne rechtliche Absicherung
nach Belieben einzusetzen, dünkt mich allerdings ziemlich gewagt
und wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers. Kaum ganz zufällig stützt
die Bezirksanwältin jedoch hiermit die unhaltbare Behauptung Lips,
Stahlruten bzw. deren privater Besitz sowie «unerlaubte[r] Einsatz»
durch einen Polizeibeamten fielen «nicht unter das Waffengesetz»
(TA 6.10.01), und trägt so statt zur Klärung der rechtlichen
Situation aktiv zu deren Vernebelung
bei. Symptomatisch, dass die Bezirksanwältin zur weiteren Begründung
nicht beispielsweise konkret auf Gesetzestexte und Verordnungen zurückgreift,
sondern auf Floskeln wie «meines Erachtens», «ich persönlich»
oder «mit hoher Wahrscheinlichkeit». Ich kann nur hoffen,
dass dies nicht den Standard der Arbeit bei der Bezirksanwaltschaft repräsentiert.
Einseitige Verdächtigungen:
Zweifel an der Objektivität der erfolgten Prüfung werden weiterhin
genährt durch den Umstand, dass die Bezirksanwältin den Verdächtigten
wiederholt einseitig in Schutz nimmt mit der einzigen Begründung,
dass es sich dabei um einen «Jurist» und «Polizeioffizier»
handelt, als ob er als solcher den Status der Unfehlbarkeit für sich
in Anspruch nehmen könnte. So stellt sich für sie z.B. gar nie
die Frage, ob Gerhard Lips die im Tages-Anzeiger vom 6.10. zitierte Aussage
(aus welchen Gründen auch immer) getätigt haben könnte,
sondern wenn hier jemand einen Fehler gemacht hat, dann kann es wohl nur
der betreffende Journalist Erik Eitle gewesen sein. Dieser beteuerte jedoch
gegenüber PigBrother, Lips Aussage nach bestem Wissen und Gewissen
wahrheitsgetreu zitiert zu haben, auch habe Lips sich nachträglich
weder beklagt, noch nach einer Richtigstellung bzw. Gegendarstellung verlangt.
Herr Casanova, Öffentlichkeitsbeauftragter der Vorsteherin des Polizeidepartementes,
von PigBrother auf die Aussage Lips im Tages-Anzeiger hingewiesen, erklärte
später auf Anfrage, Lips habe sich ihm gegenüber für diese
Falschaussage «entschuldigt», wobei nie davon die Rede war,
der Sicherheitspolizeichef sei falsch zitiert worden oder habe sich darüber
beschwert. Somit steht die Bezirksanwältin mit ihrer lediglich durch
Standesvorurteile belegten Behauptung allein auf weiter Flur, und es sei
die Frage erlaubt, ob solches Vorgehen dem Rechtsstaat förderlich
sei. Seelenlos (PV PigBrother)
Am
3.12.01 hiess der Staatsanwalt den Rekurs gut und überwies den Fall
erneut an die Bezirksanwältin. |